Alles war neu, jeder versuchte
seinen "Claim" abzustecken. Es
herrschte manchmal eine kaum nachzuvollziehende
Hysterie. Mittlerweile ist es in vielen
Bereichen ruhiger geworden. Im Domainrecht ist
mittlerweile so gut wir alles geklärt, im
Wettbewerbsrecht haben die Gerichte ihre
Rechtsprechung der 90er-Jahre, dass jeder der
eine Webseite hat damit mit jedem im Internet im
Wettbewerb steht und somit jeder überall klagen
kann, meist revidiert. Wurden noch vor zehn
Jahren kleinste Fehler in Impressen mit
bestätigten Unterlassungsverlangen
sanktioniert, hat auch hier in der
Gerichtsbarkeit ein Umdenken stattgefunden,
derart, dass die meisten Gerichte heute sagen,
dass es wettbewerbliche "Paenuts" und
deshalb wettbewerbsrechtliche Abmahnungen
unberechtigt sind.
Viele "Bigplayer" bekämpfen jedoch
aber nach wie vor wettbewerbsrechtlich mit
harten Bandagen. Dabei geht es aber immer
weniger darum wirkliche Verstösse im Wettbewerb
zu ahnden, sondern vielmehr darum das
Wettbewerbsrecht als Behinderungsinstrument
einzusetzen.
Ein "Bigplayer", ein ehemaliger
Staatsbetrieb, geht aber heute noch oft und
gerne mit all seiner geballten Finanzkraft auch
auf "Kleine" los, für einen
"Kleinen" kann sich ein solches
Verfahren als ruinös darstellen. Die nur mal
als Anmerkung.
Dass es allgemein ruhiger geworden ist, ist eine Sache,
eine andere Sache ist aber auch, dass es leider
immer noch viele Anwälte gibt, die ihre
Mandanten in unnötige, weil kaum zu gewinnende
Prozesse treiben. Manche tun es möglicherweise
aus Unwissenheit, andere aber wohl ganz bewusst.
Wer im Internet arbeitet ist also immer noch
gut beraten einen Rechtskundigen an der Hand zu
haben, der sich nicht nur im Wettbewerbsrecht,
Domainrecht, Markenrecht, Urheberrecht etc
auskennt, sondern dem die alltäglichen
Gegebenheiten im Internet nicht fremd sind, der
weiss was ein Quelltext ist, der sich
Suchmaschinenoptimierung auskennt und weiss wo
die Grenzen sind, wenn z. B. Markenbegriffe von
Dritten für die Optimierung genutzt werden
sollen.
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